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Fünfter Titel - Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
§ 36 Parlamentarische Äußerungen
§ 37 Parlamentarische Berichte
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 37 Parlamentarische Berichte
Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in
§ 36
bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.
Relevante Definitionen
Ernsthaftes Bemühen i.S.d. § 24 StGB