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Dreißigster Abschnitt - Straftaten im Amt
§ 331 Vorteilsannahme
§ 332 Bestechlichkeit
§ 333 Vorteilsgewährung
§ 334 Bestechung
§ 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
§ 335a Ausländische und internationale Bedienstete
§ 336 Unterlassen der Diensthandlung
§ 337 Schiedsrichtervergütung
§ 338 (weggefallen)
§ 339 Rechtsbeugung
§ 340 Körperverletzung im Amt
§ 343 Aussageerpressung
§ 344 Verfolgung Unschuldiger
§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige
§ 348 Falschbeurkundung im Amt
§ 352 Gebührenüberhebung
§ 353 Abgabenüberhebung; Leistungskürzung
§ 353a Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst
§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
§ 353c (weggefallen)
§ 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
§ 354 (weggefallen)
§ 355 Verletzung des Steuergeheimnisses
§ 356 Parteiverrat
§ 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
§ 358 Nebenfolgen
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 336 Unterlassen der Diensthandlung
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §
§ 331
bis
335a
steht das Unterlassen der Handlung gleich.
Relevante Definitionen
Diensthandlung