Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Elfter Abschnitt - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
§ 167 Störung der Religionsausübung
§ 167a Störung einer Bestattungsfeier
§ 168 Störung der Totenruhe
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 167a Störung einer Bestattungsfeier
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.