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Vierter Abschnitt - Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
§ 22 Gutachten
§ 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 24 Steuererklärungen
§ 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
§ 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
§ 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
§ 28 Prüfung von Steuerbescheiden
§ 29 Teilnahme an Prüfungen
§ 30 Selbstanzeige
§ 31 Besprechungen
Steuerberatervergütungsverordnung
(Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften - StBVV)
§ 22 Gutachten
Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehnteln bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).