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3. - Rechtsmittel
§ 126 Beschwerde
§ 127 Berufung
§ 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
§ 129 Revision
§ 130 Einlegung der Revision und Verfahren
§ 131 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.