1. die EU-Konformitätserklärung,
2. die EU-Baumusterprüfbescheinigung einschließlich Nachträgen und Nebenbestimmungen,
3. die Unterlagen über das zugelassene Qualitätssicherungssystem,
4. die Entscheidung über die Bewertung dieses Qualitätssicherungssystems und
5. die Berichte über die Nachprüfungen.