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Abschnitt 7 - Bäckerhandwerk
§ 28 Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk
§ 29 Einzug der Beiträge für die Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk
§ 30 Betrieblicher Anwendungsbereich
Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz
(Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren - SokaSiG2)
§ 30 Betrieblicher Anwendungsbereich
Die §
§ 28
und
29
gelten nicht für Betriebe, die Mitglied einer Konditorinnung sind.