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Abschnitt 2 - Durchführung der Erstattung wirtschaftlicher Nachteile; Vorteilsanrechnung
§ 10 Anrechnung wirtschaftlicher Vorteile
§ 11 Auszahlung verbliebener Vorteile
§ 12 Feststellung der Ansprüche; Beweislast
SINTEG-Verordnung
(Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ - SINTEG-V)
§ 11 Auszahlung verbliebener Vorteile
Sofern nach der Anrechnung nach
§ 10 Absatz 1
noch wirtschaftliche Vorteile beim Teilnehmer verbleiben, ist er verpflichtet, diese Vorteile an den Netzbetreiber auszuzahlen, an dessen Netz die jeweilige Anlage angeschlossen ist.