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Kapitel 10 - Sonstige Vorschriften
§ 205 Vorrang der schwerbehinderten Menschen
§ 206 Arbeitsentgelt und Dienstbezüge
§ 207 Mehrarbeit
§ 208 Zusatzurlaub
§ 209 Nachteilsausgleich
§ 210 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit
§ 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten
§ 212 Unabhängige Tätigkeit
§ 213 Geheimhaltungspflicht
§ 214 Statistik
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
(Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – - SGB IX)
§ 207 Mehrarbeit
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.