Siebter Unterabschnitt - Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli
1977 geschiedene Ehegatten und Änderung von Renten beim
Versorgungsausgleich
§ 268 Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten
an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
Witwenrenten und Witwerrenten aus der Rentenanwartschaft eines vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Ehegatten werden vom Ablauf des Kalendermonats an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.