Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren
§ 36 Örtliche Zuständigkeit
§ 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
§ 37 Antragserfordernis
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 40a Erstattungsanspruch
§ 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
§ 41a Vorläufige Entscheidung
§ 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
§ 42a Darlehen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Verteilung von Teilzahlungen
§ 44 Veränderung von Ansprüchen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) (SGB 2)
§ 43a Verteilung von Teilzahlungen
Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.