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Abschnitt 2 - Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereiche
§ 10 Prüfungsbereich Passagierprozesse
§ 11 Prüfungsbereich Personalwirtschaft
Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr - ServKflLuftvAusbV)
§ 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Passagierprozesse und
2.
Personalwirtschaft.