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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr - ServKflLuftvAusbV)
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr/zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23.
März 1998 (BGBl.
I S. 611) außer Kraft.