1. sich an Bord ein aktuelles gemeinsames Merkblatt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und von Verbänden des Wassersports über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen oder ein solches Merkblatt eines Verbandes befindet, das mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie oder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt ist, und
2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor Antritt der Fahrt informiert worden sind.