Für den elektrotechnischen Schiffsdienst mit Antriebsanlagen von 750 oder mehr Kilowatt Leistung werden auf Antrag das Befähigungszeugnis über die Befähigung zum Elektrotechnischen Schiffsoffizier ETO und der Befähigungsnachweis über die Befähigung zum Schiffselektriker ESE erteilt.