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Erster Abschnitt - Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
§ 1 Grundsatz der einheitlichen Werkstatt
§ 2 Fachausschuß
§ 3 Eingangsverfahren
§ 4 Berufsbildungsbereich
§ 5 Arbeitsbereich
§ 6 Beschäftigungszeit
§ 7 Größe der Werkstatt
§ 8 Bauliche Gestaltung, Ausstattung, Standort
§ 9 Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung
§ 10 Begleitende Dienste
§ 11 Fortbildung
§ 12 Wirtschaftsführung
§ 13 Abschluß von schriftlichen Verträgen
§ 14 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte
§ 15 Werkstattverbund
§ 16 Formen der Werkstatt
Werkstättenverordnung (WVO)
§ 14 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte
Die Werkstatt hat den Menschen mit Behinderungen im Sinne des
§ 13 Absatz 1 Satz 1
eine angemessene Mitbestimmung und Mitwirkung durch Werkstatträte sowie den Frauenbeauftragten eine angemessene Interessenvertretung zu ermöglichen.