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Vierter Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 46 Übergangsregelungen
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.