Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
3. Unterabschnitt - Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
§ 42 Anmeldeverfahren und Anträge
§ 43 Vorschlagsrecht des Beirats
§ 44 Entscheidung
§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellungnahme zuzuleiten sind, gelten die §
§ 43
und
44
entsprechend.