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III. - Sonstige Leistungen
§ 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
§ 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
§ 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
Träger von Integrationsfachdiensten im Sinne des Kapitels 7 des Teils 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen nach § 113 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu den durch ihre Inanspruchnahme entstehenden notwendigen Kosten erhalten.