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Abschnitt 3 - Zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke
§ 50 Bauliche Maßnahmen des Nutzers
§ 51 Entgelt
§ 52 Kündigung aus besonderen Gründen
§ 53 Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen
§ 54 Anwendbarkeit des Abschnitts 2
Schuldrechtsanpassungsgesetz
(Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet - SchuldRAnpG)
§ 53 Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen
Auf die Kündigung abtrennbarer Teilflächen ist
§ 40
entsprechend anzuwenden.