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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 18 Anwendbarkeit der nachfolgenden Bestimmungen
§ 19 Heilung von Mängeln
§ 20 Nutzungsentgelt
§ 20a Beteiligung des Nutzers an öffentlichen Lasten
§ 21 Gebrauchsüberlassung an Dritte
§ 22 Zustimmung zu baulichen Investitionen
§ 23 Kündigungsschutzfrist
§ 23a Teilkündigung
§ 24 Sonderregelungen für bewohnte Gebäude
§ 25 Nutzungsrechtsbestellung mit Nutzungsvertrag
§ 26 Mehrere Grundstückseigentümer
§ 27 Entschädigung für Anpflanzungen
§ 28 Überlassungsverträge zu Erholungszwecken
Schuldrechtsanpassungsgesetz
(Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet - SchuldRAnpG)
§ 27 Entschädigung für Anpflanzungen
Nach Beendigung des Vertrages hat der Grundstückseigentümer dem Nutzer neben der Entschädigung für das Bauwerk auch eine Entschädigung für die Anpflanzungen zu leisten.
§ 12 Abs. 2 bis 4
ist entsprechend anzuwenden.