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Teil 3 - Wertermittlungsverfahren
§ 9 Aktueller Marktwert
§ 10 Durchschnittlicher Marktwert
§ 11 Neubaupreis
§ 12 Kaufpreis
§ 13 Wertermittlung bei Schiffsbauwerken
Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung
(Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes - SchiffsBelWertV)
§ 12 Kaufpreis
Der Kaufpreis ist der vertraglich vereinbarte Preis für den Erwerb des zu bewertenden Schiffes.
Kaufpreis ist auch der Preis, der für den Erwerb eines Bauvertrags über ein Schiffsbauwerk oder ein in Zukunft zu bauendes Schiff vereinbart wird.