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Teil 3 - Übergangsregelungen
§ 42 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
§ 44 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 45 Anwendungsbestimmungen
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
(Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk - SchfHwG)
§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Am 31.
Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1.
Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.