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Abschnitt 2 - Geschäftsführung und Rechtsstellung
§ 8 Geschäftsführung
§ 9 Beurteilung
§ 10 Amtszeit
§ 11 Niederlegung des Amtes
§ 12 Abberufung der Vertrauensperson
§ 13 Ruhen des Amtes
§ 14 Stellvertretung
§ 15 Schutz der Vertrauensperson
§ 16 Versetzung der Vertrauensperson
§ 17 Beschwerderecht der Vertrauensperson
§ 18 Beschwerden gegen die Vertrauensperson
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
§ 17 Beschwerderecht der Vertrauensperson
Die Vertrauensperson kann sich entsprechend
§ 1 Absatz 1 der Wehrbeschwerdeordnung
beschweren, wenn sie glaubt, in der Ausübung ihrer Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt zu werden.