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Abschnitt 5 - Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Aufhebung von Rechtsverordnungen
§ 19 Inkrafttreten
Samenverordnung
(Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren - SamEnV)
§ 19 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt 14 Tage nach der Verkündung in Kraft.
Abweichend von Satz 1 treten die §
§ 5
und
12
am Tag nach der Verkündung in Kraft.