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Kapitel 2 - Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 24 Abtretungsverbot
§ 25 Genehmigungserfordernis
§ 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
§ 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
§ 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
§ 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
§ 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 35 Offenlegungspflichten
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
(Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen - SAG)
§ 24 Abtretungsverbot
Forderungen und andere Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung können nicht abgetreten werden.
Dritte können keine Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung herleiten.