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Unterabschnitt 3 - Gerichtliches Verfahren
§ 103 Allgemeine Vorschriften
§ 104 Verfahrensvoraussetzungen
§ 105 Inhalt der Klageschrift
§ 106 Entscheidung
§ 107 Kosten
§ 108 Feststellung der Anspruchsberechtigung
Sachenrechtsbereinigungsgesetz
(Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet - SachenRBerG)
§ 105 Inhalt der Klageschrift
In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in welchen Punkten er eine hiervon abweichende Feststellung begehrt.