Der Antrag auf Zuteilung einer Kennnummer muss sich jeweils auf eine Partie von Kleinpackungen beziehen und folgende Angaben enthalten:

1. bei Zertifiziertem Saatgut und Handelssaatgut

    a) die Art,

    b) bei Zertifiziertem Saatgut die Sortenbezeichnung,

    c) die Anerkennungs- oder Zulassungsnummer;

2. bei Saatgutmischungen

    a) den Verwendungszweck,

    b) die Mischungsnummer;

3. das Gewicht der Partie oder Teilmenge der Partie, die für die Herstellung der Kleinpackungen verwendet werden soll;

4. die vorgesehenen Nennfüllmengen der Kleinpackungen und die vorgesehene Zahl der Kleinpackungen je Nennfüllmenge.