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Abschnitt 3 - Raumordnung im Bund
§ 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
§ 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
§ 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
§ 23 Beirat für Raumentwicklung
Raumordnungsgesetz (ROG)
§ 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
Hinsichtlich der Rechtswirksamkeit von Raumordnungsplänen des Bundes gelten die Regelungen des
§ 12 Abs. 1 und 3 bis 6
zur Planerhaltung entsprechend.