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Abschnitt 2 - Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung als REIT-Aktiengesellschaft
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögens- und Ertragsanforderungen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Mindesteigenkapital
REIT-Gesetz
(Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen - REITG)
§ 9 Sitz
Die REIT-Aktiengesellschaft muss ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben.