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§ 12 Pensionsfondstechnische Rückstellungen
§ 13 Deckungsrückstellung
§ 14 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle
§ 15 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
§ 16 Sonstige pensionsfondstechnische Rückstellungen
§ 17 Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
§ 18 Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft
§ 19 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
§ 20 Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen
Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
(Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds - RechPensV)
§ 12 Pensionsfondstechnische Rückstellungen
Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen im Sinne dieser Verordnung entsprechen den versicherungstechnischen Rückstellungen im Sinne des Vierten Titels des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs.