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Zweiter Abschnitt - Rechnungslegung von Konzernen
§ 11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
§ 12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
§ 13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
§ 14 Prüfung des Konzernabschlusses
§ 15 Offenlegung des Konzernabschlusses
§ 16
Publizitätsgesetz
(Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen - PublG)
§ 16