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Abschnitt 2 - Fortführung des Sterberegisters; Todeserklärungen
§ 32 Fortführung
§ 33 Todeserklärungen
Personenstandsgesetz (PStG)
§ 32 Fortführung
Zum Sterbeeintrag werden Folgebeurkundungen über Berichtigungen aufgenommen.
Auf die Todeserklärung und die gerichtliche Feststellung der Todeszeit wird hingewiesen.