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Kapitel 4 - Begründung der Lebenspartnerschaft und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
§ 17 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft
§ 17a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
Personenstandsgesetz (PStG)
§ 17 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft
Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten die §
§ 11
und
12 Abs. 1 und 2
sowie die §
§ 13
bis
16
entsprechend.
§ 23 des Lebenspartnerschaftsgesetzes
bleibt unberührt.