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Abschnitt 3 - Besondere Prüfungsgebiete
§ 12 Immaterielle Vermögenswerte
§ 13 Latente Steuern
§ 14 Fremdgenutzte Immobilien
§ 15 Bewertungsverfahren und -modelle für bestimmte Vermögenswerte
§ 16 Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und anderen Anlagen in Fondsform
§ 17 Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften
§ 18 Versicherungstechnische Rückstellungen
§ 19 Besonderheiten bei der Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungsunternehmen
§ 20 Bewertungsmodelle versicherungstechnischer Rückstellungen in der Personenversicherung
§ 21 Gruppen
Prüfungsberichteverordnung
(Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen - PrüfV)
§ 16 Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und anderen Anlagen in Fondsform
Bei der Anlage in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und in anderen Anlagen in Fondsform hat der Prüfer die jeweils verwendeten Bewertungsmethoden darzustellen und deren Angemessenheit zu bestätigen.