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Unterabschnitt 1 - Pfandbriefgeschäft
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
§ 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
§ 53 (weggefallen)
Prüfungsberichtsverordnung
(Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte - PrüfbV)
§ 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
Bei Pfandbriefbanken ist
§ 3 Satz 1
mit der Maßgabe anzuwenden, dass stets jeder der in
§ 1 Absatz 3 des Pfandbriefgesetzes
bezeichneten Gattungen Rechnung zu tragen ist.
Dabei sind
§ 3 Satz 2
und
§ 4 Absatz 1
entsprechend anzuwenden.