Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen ausländischen Zweigniederlassungen des Instituts zu berichten. Dabei ist für diese Zweigniederlassungen Folgendes zu beurteilen:

1. deren Ergebniskomponenten,

2. deren Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Risikolage und die Risikovorsorge des Gesamtinstituts sowie

3. die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Gesamtinstituts.