§ 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Für Sicherheitsbauteile für Aufzüge sind die Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 15 in Verbindung mit Anhang IV Teil A, den Anhängen VI, VII oder Anhang IX der Richtlinie 2014/33/EU durchzuführen.