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Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" (PrKultbSaV)
§ 10
Der Beirat und seine einzelnen Mitglieder beraten den Stiftungsrat und den Präsidenten.
Der Beirat und jedes seiner Mitglieder können dem Stiftungsrat und dem Präsidenten Vorschläge und Anregungen unterbreiten.