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VIII. - Geschäftsaufnahme
§ 24 Geschäftsaufnahme
Satzung der Deutsche Postbank AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft) (PostbAGSa)
§ 24 Geschäftsaufnahme
Die Geschäfte der Deutsche Postbank AG werden am 1.
Januar 1995 aufgenommen.
Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost POSTBANK als für Rechnung der Deutsche Postbank AG vorgenommen.