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Kapitel 3 - Produktion
§ 10 Eingang der Antragsdaten
§ 11 Muster für den Personalausweis
§ 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis
§ 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
§ 13 Schnittstelle des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums
§ 14 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
§ 15 Übermittlung und Übersendung des Sperrkennworts an die Personalausweisbehörde
§ 16 Übermittlung der Sperrsumme und des Sperrschlüssels an den Sperrlistenbetreiber
§ 17 Übersendung der Geheimnummer, der Entsperrnummer und des Sperrkennworts
Personalausweisverordnung
(Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - PAuswV)
§ 13 Schnittstelle des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums
Das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises ist mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet und benötigt für die Datenübertragung die Energieversorgung durch Lesegeräte.