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Abschnitt 2 - Patentanmeldungen; Patentverfahren
§ 3 Form der Einreichung
§ 4 Erteilungsantrag
§ 5 Anmeldungsunterlagen
§ 6 Formerfordernisse der Anmeldung
§ 7 Benennung des Erfinders
§ 8 Nichtnennung des Erfinders; Änderungen der Erfindernennung
§ 9 Patentansprüche
§ 10 Beschreibung
§ 11 Beschreibung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen
§ 12 Zeichnungen
§ 13 Zusammenfassung
§ 14 Deutsche Übersetzungen
Patentverordnung
(Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt - PatV)
§ 3 Form der Einreichung
Die Anmeldung (
§ 34 des Patentgesetzes
) und die Zusammenfassung (
§ 36 des Patentgesetzes
) sind beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen.
Für die elektronische Einreichung ist
§ 12 der DPMA-Verordnung
maßgebend.