Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
IV - Schlußbestimmungen
§ 10
Vertretergebühren-Erstattungsgesetz
(Gesetz über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen - VertrGebErstG)
§ 10
Dieses Gesetz tritt am 1.
August 1953 in Kraft.