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Teil 3 - Sicherung des Unterhalts
§ 57 Darlehensanspruch
§ 58 Entstehen, Ruhen und Erlöschen des Anspruchs
§ 59 Darlehenshöhe und Darlehensschuld
§ 60 Einkommensanrechnung
§ 61 Vermögensanrechnung
§ 62 Auskunftspflichten und Änderungen
§ 63 Zahlung und Feststellung
§ 64 Verfügungen über das Darlehen
§ 65 Rückforderungen
§ 66 Rückzahlung
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
(Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte - PatAnwAPrV)
§ 64 Verfügungen über das Darlehen
Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, kann der Anspruch auf das Unterhaltsdarlehen nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als er der Pfändung unterliegt.