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Vierter Abschnitt - Bußgeldbescheid
§ 65 Allgemeines
§ 66 Inhalt des Bußgeldbescheides
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 65 Allgemeines
Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.