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Erster Abschnitt - Geltungsbereich
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Sachliche Geltung
§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
§ 4 Zeitliche Geltung
§ 5 Räumliche Geltung
§ 6 Zeit der Handlung
§ 7 Ort der Handlung
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.