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Dritter Abschnitt - Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
§ 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
§ 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
§ 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
§ 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
§ 129 Einziehung
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 129 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §
§ 124
,
126
bis
128
bezieht, können eingezogen werden.