Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Abschnitt - Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
§ 1 Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
§ 2 Zuständige Behörden
§ 3 Antragstellung
§ 4 Inhalt des Antrags
§ 5 Prüfung des Antrags
§ 6 Zweitausfertigung
§ 7 Bescheinigung
§ 8 Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
§ 9 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
§ 10 Ausstellung der Ersatzurkunde
§ 11 Versagung der Ersatzurkunde
§ 12 Form von Bescheiden
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen (OrdenNachwV)
§ 12 Form von Bescheiden
Ablehnende Bescheide nach
§ 11
und Mitteilungen nach
§ 9 Abs. 2
sind schriftlich zu erteilen, zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen.