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Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
§ 2 Auflösung
§ 3 Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
§ 4 Erlöschen von Ansprüchen
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG)
§ 2 Auflösung
Die Einrichtungen (
§ 1
) sind aufgelöst.