Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 27. Januar 2017 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4555), die zuletzt durch § 56 Absatz 33 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, weiter anzuwenden.